![]() Directors' Dealings - Mitteilung über Geschäfte von Führungspersonen nach § 15a WpHG Die Neufassung nach § 15a des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) verpflichtet die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats einer Gesellschaft sowie die Personen, die in dieser Gesellschaft Führungsaufgaben wahrnehmen, der Gesellschaft und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen förmlich mitzuteilen, wenn sie Wertpapier der Gesellschaft erwerben oder veräußern, soweit der Gesamtwert der innerhalb eines Jahres getätigten Geschäfte Euro 5.000,-- übersteigt. Ferner unterliegen der Mitteilungspflicht auch deren Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, unterhaltsberechtigte Kinder und andere Verwandte, die zum Zeitpunkt des Abschlusses des Geschäftes seit mindestens einem Jahr im selben Haushalt leben. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin unter: http://www.bafin.de Nach § 15a Abs. 2 WpHG muss die Berentzen-Gruppe AG folgende Informationen veröffentlichen:
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