Directors' Dealings - Mitteilung über Geschäfte von Führungspersonen nach § 15a WpHG

Die Neufassung nach § 15a des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) verpflichtet die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats einer Gesellschaft sowie die Personen, die in dieser Gesellschaft Führungsaufgaben wahrnehmen, der Gesellschaft und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen förmlich mitzuteilen, wenn sie Wertpapier der Gesellschaft erwerben oder veräußern, soweit der Gesamtwert der innerhalb eines Jahres getätigten Geschäfte Euro 5.000,-- übersteigt. Ferner unterliegen der Mitteilungspflicht auch deren Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, unterhaltsberechtigte Kinder und andere Verwandte, die zum Zeitpunkt des Abschlusses des Geschäftes seit mindestens einem Jahr im selben Haushalt leben.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin unter: http://www.bafin.de

Nach § 15a Abs. 2 WpHG muss die Berentzen-Gruppe AG folgende Informationen veröffentlichen:

  • Art der Transaktion: Kauf oder Verkauf
  • Name und Position des Meldepflichtigen
  • Bezeichnung des Wertpapiers
  • Datum und Ort des Geschäftsabschlusses
  • Preis und Stückzahl der Wertpapiere
  • Geschäftsvolumen.
Die Veröffentlichung hat auf der Internetseite für mindestens einen Monat zu erfolgen. Nachfolgend kommen wir unserer Verpflichtung nach und informieren Sie über die meldepflichtigen Wertpapiergeschäfte nach § 15a WpHG:

Status Handelstag und -ort Meldepfl. Person Bez. des Wertpapiers
Juristische Person, In enger Beziehung zu Personen mit Führungsaufgaben 04.04.2011, außerbörslich AURELIUS AG Stammaktie

ISIN Geschäftsart Stückzahl Kurs in € Geschäfts-volumen in Euro
DE0005201602 Kauf 445917 5,70 2.541.726,90