![]() Durch das Transparenz- und Publizitätsgesetz (TransPug) ist ein neuer § 161 in das Aktiengesetz aufgenommen worden, der Vorstand und Aufsichtsrat verpflichtet, einmal jährlich zu erklären, ob den Empfehlungen im Deutschen Corporate Governance Kodex entsprochen wurde und wird. Corporate Governance bezeichnet die Führung und Kontrolle eines Unternehmens. Dazu zählen unter anderem eine wertorientierte Unternehmensführung, effiziente Kontrollmöglichkeiten und Transparenz. Der Deutsche Corporate Governance Kodex enthält Verhaltensempfehlungen zur Leitung und Kontrolle deutscher börsennotierter Unternehmen. Der Verhaltenskodex soll die Transparenz in deutschen Unternehmen erhöhen und somit für einen größeren Anlegerschutz sorgen. Hier können Sie den Deutschen Corporate Governance Kodex herunterladen: http://www.corporate-governance-code.de Umsetzung des Corporate Governance Kodex durch die Berentzen-Gruppe AG Der weitaus größte Teil der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex fand dabei Berücksichtigung. Die Abweichungen vom offiziellen Kodex werden in der gesetzlich vorgeschriebenen Entsprechenserklärung dokumentiert. Hier können Sie die Entsprechenserklärungen einsehen: Entsprechenserklärung 2002 Entsprechenserklärung 2003 Entsprechenserklärung 2004 Entsprechenserklärung 2005 Entsprechenserklärung 2006 Entsprechenserklärung 2007 Entsprechenserklärung 2008 Entsprechenserklärung und Ergänzende Erklärung 2008/2009 Entsprechenserklärung 2009 Entsprechenserklärung 2010 Entsprechenserklärung 2011 Für das Betrachten benötigen Sie die kostenlose Software Acrobat Reader von Adobe. |