Durch das Transparenz- und Publizitätsgesetz (TransPug) ist ein neuer
§ 161 in das Aktiengesetz aufgenommen worden, der Vorstand und Aufsichtsrat verpflichtet, einmal jährlich zu erklären, ob den Empfehlungen im Deutschen Corporate Governance Kodex entsprochen wurde und wird.

Corporate Governance bezeichnet die Führung und Kontrolle eines Unternehmens. Dazu zählen unter anderem eine wertorientierte Unternehmensführung, effiziente Kontrollmöglichkeiten und Transparenz.
Der Deutsche Corporate Governance Kodex enthält Verhaltensempfehlungen zur Leitung und Kontrolle deutscher börsennotierter Unternehmen. Der Verhaltenskodex soll die Transparenz in deutschen Unternehmen erhöhen und somit für einen größeren Anlegerschutz sorgen.

Hier können Sie den Deutschen Corporate Governance Kodex herunterladen:
http://www.corporate-governance-code.de



Der weitaus größte Teil der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex fand dabei Berücksichtigung. Die Abweichungen vom offiziellen Kodex werden in der gesetzlich vorgeschriebenen Entsprechenserklärung dokumentiert.

Hier können Sie die Entsprechenserklärungen einsehen:

Entsprechenserklärung 2002
Entsprechenserklärung 2003
Entsprechenserklärung 2004
Entsprechenserklärung 2005
Entsprechenserklärung 2006
Entsprechenserklärung 2007
Entsprechenserklärung 2008
Entsprechenserklärung und Ergänzende Erklärung 2008/2009
Entsprechenserklärung 2009
Entsprechenserklärung 2010
Entsprechenserklärung 2011

Für das Betrachten benötigen Sie die kostenlose Software Acrobat Reader von Adobe.